DAV warnt: Bürgerrechte dürfen nicht der inneren Sicherheit geopfert werden

Die Forderung nach innerer Sicherheit gefährde zunehmend die Bürger- und Freiheitsrechte, rügt der Deutsche Anwaltverein (DAV) anlässlich des Anwaltstages mit Blick auf neue Gesetze der jüngsten Zeit in einer Pressemitteilung vom 25.05.2017. Er warnt angesichts der bevorstehenden Bundestagswahl davor, die Grundrechte der inneren Sicherheit zu opfern.

DAV-Präsident: Ausmaß an Sicherheitsmaßnahmen erreicht kritischen Punkt

"Wenn die Videoüberwachung für private Unternehmen erleichtert wird, die Sicherheitsbehörden faktisch ungehinderten Zugriff auf unsere Passbilder erhalten und die automatische Gesichtserkennung an öffentlichen Plätzen getestet wird, dann ist spätestens jetzt ein kritischer Punkt erreicht", sagte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg auf dem 68. Deutschen Anwaltstag in Essen. Ein solches Ausmaß an Sicherheitsmaßnahmen, die alle Bürger betreffen, sei noch vor wenigen Jahren kaum vorstellbar gewesen. Wer die Freiheitsrechte mit dem Argument der Terrorabwehr durch immer neue Gesetzesvorhaben immer stärker beschneide, der schade am Ende dem Rechtsstaat, statt ihn zu schützen.

Kombination neuer Sicherheitsregeln für Grundrechte besonders gefährlich

Um das Ausmaß des gesetzgeberischen Handelns zu veranschaulichen, verweist der DAV exemplarisch auf mehrere Gesetze, die kürzlich vom Bundestag beschlossen wurden und überwiegend bereits den Bundesrat passiert haben: das Gesetz zur Förderung des elektronischen Identitätsnachweises, das einen nahezu voraussetzungslosen Abruf des Passfotos im automatisierten Verfahren durch die Polizeibehörden des Bundes und der Länder, das Bundesamt für Verfassungsschutz, die Landesämter für Verfassungsschutz, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst ermöglichen solle, das Gesetz zur Verbesserung der Videoüberwachung, das die Hürden für eine Videoüberwachung durch private Unternehmen erheblich senke, das überarbeitete BKA-Gesetz und das Gesetz zur Fluggastdatenspeicherung. "Gerade auch das Zusammenspiel der neuen Regelungen birgt die Gefahr, dass beispielsweise die informationelle Selbstbestimmung auf der Strecke bleibt", sagte Schellenberg.

Redaktion beck-aktuell, 26. Mai 2017.