DAV fordert vor Start des beA vollständige Fehlerbeseitigung

Das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) darf erst an den Start gehen, wenn die Technik das Anwaltsgeheimnis zuverlässig schützt und den Anwälten eine gute verlässliche Bedienung gewährleistet. Dies forderte der Deutsche Anwaltverein (DAV) anlässlich seines Symposions "beA – Wie geht es weiter?" im DAV-Haus am 22.01.2018. Die Fehler müssten genau analysiert und vollständig beseitigt werden. Der DAV hält fest, dass die gesetzlich vorgesehene passive Nutzungspflicht für Anwälte bis zum endgültigen Start des beA nicht besteht.

Wegen Sicherheitsbedenken Start verschoben

Am 01.01.2018 sollte das besondere elektronische Anwaltspostfach für die Kommunikation zwischen Anwalt und Gericht starten. Doch gravierende Sicherheitssorgen hätten den Start verhindert, so der DAV. In einer ersten technischen und rechtlichen Bestandsaufnahme zum beA im DAV-Haus sagte DAV-Präsident Ulrich Schellenberg: "Wir brauchen ein absolut sicheres und nutzerfreundliches beA, damit das Vertrauen der Anwaltschaft in den elektronischen Rechtsverkehr nicht verloren geht." Um dies zu erreichen, sei eine schonungslose Fehleranalyse, Transparenz und eine seriöse Planung für den Neustart erforderlich. Sicherheit gehe vor Schnelligkeit.

Hinzuziehung unabhängiger technischer Experten gefordert

Wichtig sei, dass alle Beteiligten offen zusammen arbeiteten. Wesentlich aus Sicht des DAV ist, dass neben Rechtsanwälten auch unabhängige technische Experten hinzugezogen werden. Technisch sei für die Anwälte unter anderem wichtig, dass beim beA ein Kanzleipostfach (nicht nur personalisierte Postfächer) möglich ist. Die gesetzliche Begrenzung des Uploads auf 60 MB sei nicht praktikabel und sollte überprüft werden.

Redaktion beck-aktuell, 22. Januar 2018.