VG Wiesbaden wies Klage gegen Bundeswahlleiter ab
Dass die Wähler in Bayern nicht für die CDU stimmen können, sondern nur für die kleinere Schwesterpartei CSU, verletzt nach Ansicht der Kläger das Recht auf freie Wahl. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden sah das im Dezember 2016 anders und wies die Klage gegen den dort ansässigen Bundeswahlleiter ab: Im Bundeswahlgesetz sei nicht vorgesehen, dass die Parteien mit bundesweiten Listen antreten müssten.
Rechtsweg noch nicht ausgeschöpft
Eine Verfassungsbeschwerde setzt normalerweise voraus, dass alle anderen Rechtsmöglichkeiten ausgeschöpft sind. Dies ist hier aber nicht der Fall, da die Berufung am Hessischen Verwaltungsgerichtshof noch läuft.