Bundestag beschließt Verschleierungsverbot für Beamte

Beamte und Soldaten dürfen ihr Gesicht während der Arbeit grundsätzlich nicht mehr verschleiern. Das sieht ein Gesetz vor, das der Bundestag am 27.04.2017 verabschiedet hat. Bevor die neuen Vorschriften in Kraft treten können, muss das Gesetz noch vom Bundesrat gebilligt werden.

Verhüllung aus religiösen Gründen widerspricht staatlicher Neutralitätspflicht

Eine religiös oder weltanschaulich motivierte Verhüllung des Gesichts widerspreche der Neutralitätspflicht von staatlichen Funktionsträgern, erläuterte die große Koalition im Gesetzentwurf. Darin werden verschleierte Frauen auch dazu verpflichtet, ihr Gesicht zu zeigen, wenn ihre Identität festgestellt werden muss, zum Beispiel bei einer Ausweiskontrolle. Kritiker sprechen von reiner Symbolpolitik und prognostizieren, dass die Zahl der Fälle äußerst gering sein dürfte.

Redaktion beck-aktuell, 28. April 2017 (dpa).