Bundestag beschließt Hochwasserschutzgesetz

Der Bundestag hat am 18.05.2017 den von Bundesumweltministerin Barbara Hendricks (SPD) vorgelegten Entwurf eines zweiten Hochwasserschutzgesetzes (HWG II) beschlossen. Planungen für Hochwasserschutzanlagen sollen dadurch genauso vereinfacht werden wie deren Genehmigung und Bau, heißt es in einer Mitteilung des Bundesumweltministeriums. Klageverfahren gegen solche Anlagen sollen beschleunigt und neue Heizölanlagen in Hochwasser-Risikogebieten verboten werden. Das Gesetz muss noch den Bundesrat passieren, bedarf aber nicht der Zustimmung durch die Länderkammer.

Keine absolute Sicherheit trotz Schutzbauten

Das Gesetz schreibt vor, die Hochwasservorsorge in sogenannten Hochwasser-Risikogebieten zu verstärken. Hochwasser-Risikogebiete umfassen auch solche Flächen, die im Fall eines Deichbruchs überflutet werden können. Dass es auch hinter Schutzbauten keine absolute Sicherheit vor Hochwasser geben kann, würden die Extremhochwasser der vergangenen Jahre zeigen: Die meisten Schäden seien bei den Hochwasser-Ereignissen 2013, 2006 und 2002 in Hochwasser-Risikogebieten aufgetreten, betonte das Ministerium.

Mehr rechtliche Möglichkeiten für Kommunen

In den Risikogebieten sollen daher nach der Neuregelung die Kommunen Anforderungen zum hochwasserangepassten Bauen im Bebauungsplan festlegen können, um künftige Schäden zu vermeiden. Hierzu seien die rechtlichen Möglichkeiten der Kommunen im Baugesetzbuch erweitert worden. In Gebieten ohne Bebauungsplan soll der Bauherr die allgemein anerkannten Regeln der Technik unter Beachtung des Hochwasserrisikos und der Lage seines Grundstücks beim hochwasserangepassten Bauen beachten. Hochwasserangepasstes Bauen könne je nach Lage sehr unterschiedliche Maßnahmen umfassen (beispielsweise höhere Türschwellen, Sicherung von technischen Einrichtungen usw.) Anders als im sogenannten Überschwemmungsgebiet würden in Risikogebieten aber keine Bau- und Planungsbeschränkungen gelten.

Verbot neuer Ölheizungsanlagen

Da sich fast Dreiviertel der Sachschäden an Gebäuden auf ausgetretenes Heizöl zurückführen lassen, sieht das Gesetz in Überschwemmungsgebieten und anderen hochwassergefährdeten Gebieten auch ein Verbot von neuen Ölheizungsanlagen und die Nachrüstung bestehender Anlagen innerhalb angemessener Fristen vor (in Überschwemmungsgebieten 5 Jahre, in anderen Risikogebieten 15 Jahre). Da wo ein Ersatz nicht möglich ist, müssten die Öltanks hochwasserfest gemacht werden (beispielsweise Sicherung gegen Aufschwemmen).

Redaktion beck-aktuell, 19. Mai 2017.