Bundestag gibt grünes Licht für Hinterbliebenengeld

Wer durch einen Unfall oder eine Straftat einen nahestehenden Menschen verliert, soll künftig eine Entschädigung für sein seelisches Leid verlangen können. Der Bundestag beschloss am 18.05.2017 die Einführung eines Anspruches auf Hinterbliebenengeld. Diesen sollen enge Verwandte wie Ehegatten oder Kinder geltend machen können, aber auch andere, die dem Getöteten besonders nahestanden - etwa Partner ohne Trauschein.

Über Höhe sollen Gerichte entscheiden

Der SPD-Rechtsexperte Johannes Fechner sagte: "Der Tod eines nahestehenden Menschen ist der schlimmste Verlust, den man sich vorstellen kann. Das unermessliche Leid kann durch Geld niemals aufgehoben werden." Möglich sei aber, das Leid durch einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld zumindest ein Stück weit zu lindern. "Über die Anspruchshöhe werden die Gerichte entscheiden", erklärte Fechner. Grundlage sei das individuelle Leid der Hinterbliebenen, das im Einzelfall von den Richtern zu bemessen sei. Auch Unions-Politiker betonten, kein Geld der Welt könne den Verlust eines Menschen ausgleichen. Es gehe vielmehr um einen "symbolischen Ausgleich des Trauerschmerzes" und ein Zeichen der Solidarität mit Hinterbliebenen.

Bislang keine Entschädigung für seelisches Leid

Im Gesetzentwurf heißt es, bei dem fremdverschuldeten Tod eines nahestehenden Menschen stehe Angehörigen bislang nur dann ein Schmerzensgeldanspruch zu, wenn sie eigene Gesundheitsbeschädigungen nachweisen können. Für ihr seelisches Leid erhielten sie bislang aber keine Entschädigung. Das soll sich nun ändern.

Redaktion beck-aktuell, 19. Mai 2017 (dpa).