Bundestag beschließt Gesetz für mehr Lohngerechtigkeit

Nach monatelangem Tauziehen in der Koalition hat der Bundestag am 30.03.2017 den Gesetzentwurf der Bundesregierung für mehr Lohngerechtigkeit zwischen Männern und Frauen (BT-Drs. 18/11133) verabschiedet. Kern der Neuregelung ist ein Auskunftsanspruch für Arbeitnehmer in Betrieben mit mehr als 200 Beschäftigten, mit dem sie vom Arbeitgeber Informationen über die Lohnstrukturen einfordern können.

Berichtspflicht zur Entgeltgleichheit in Unternehmen mit über 500 Beschäftigten

In Betrieben mit über 200 Beschäftigten können Frauen künftig Auskunft darüber verlangen, nach welchen Kriterien sie selbst bezahlt werden und wie hoch der durchschnittliche Verdienst von Männern für gleichwertige Tätigkeiten ausfällt. Benachteiligungen sollen so leichter erkannt und behoben werden. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten müssen zudem regelmäßige Berichte über den Stand der Lohngleichheit in ihrem Betrieb vorlegen.

Redaktion beck-aktuell, 3. April 2017 (dpa).