Aufhebung der Höchstbezugsdauer
Ab 01.07.2017 werde der Unterhaltsvorschuss bis zur Volljährigkeit des Kindes gezahlt, berichtet das Ministerium. Die bisherige Höchstbezugsdauer von 72 Monaten werde für alle Kinder aufgehoben. Für Kinder nach Vollendung des 12. Lebensjahres sei zusätzlich Voraussetzung, dass sie selbst nicht auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) angewiesen sind oder dass der alleinerziehende Elternteil im SGB II-Bezug mindestens 600 Euro brutto monatlich verdient.
Lückenlos für alle Kinder
Es werde so gewährleistet, dass der Staat mit Unterhaltsvorschuss oder SGB II im Bedarfsfall lückenlos für alle Kinder einspringt, wenn sie ihnen zustehende Unterhaltszahlungen nicht erhalten, erläuterte das Ministerium. Zugleich werde für die Haushalte, die nicht hilfebedürftig sind bzw. durch eigene Erwerbseinkünfte unabhängig von Grundsicherungsleistungen werden könnten, ein wichtiger Anreiz geschaffen, den eigenen Lebensunterhalt zu sichern.
Unterhaltsvorschuss erhöht gleichzeitig die Chance auf Unterhaltszahlung
Der Unterhaltsvorschuss sei eine wichtige Leistung für alleinerziehende Eltern und ihre Kinder. Das bestätige nicht nur die Gesamtevaluation der familienbezogenen Leistungen. Er sichere nicht nur die finanzielle Situation der alleinerziehenden Familien ab, vielmehr gelinge durch die Bemühungen der Unterhaltsvorschussstellen um die Unterhaltszahlungen des Partners oft, dass Unterhalt fließe. Der Unterhaltsvorschuss sichere verlässlich die wirtschaftliche Stabilität der Familien und trage zu ihrem Wohlergehen bei. Dem Entwurf des Bundesfamilienministeriums hat der Bundesrat am 10.02.2017 bereits zugestimmt. Es ist nun geplant, das Gesetzgebungsverfahren im Frühjahr 2017 abzuschließen.