Bundesregierung legt Gesetzentwurf zur Angleichung des Reiserechts an EU-Normen vor

Ein Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs. 18/10822) sieht die Neufassung der BGB-Bestimmungen über den Reisevertrag vor. Hintergrund ist eine EU-Richtlinie (RL 2015/2302), die eine Angleichung des Reiserechts in den Mitgliedstaaten verlangt. Der Begründung des Gesetzentwurfs zufolge verfolgt die Richtlinie einen Vollharmonisierungsansatz, während die Vorläuferrichtlinie durch einen Mindestharmonisierungsansatz gekennzeichnet gewesen sei.

Vor allem Regelungen über Reisevermittlung betroffen

"Neu werden neben den novellierten Regelungen über Pauschalreisen vor allem Regelungen über die Reisevermittlung und die Vermittlung verbundener Reiseleistungen", schreibt die Bundesregierung. Der Bundesrat hat eine Reihe von Änderungswünschen an dem gut hundertseitigen Gesetzeswerk beschlossen. Der Rechtsausschuss des Bundestages befasst sich in einer öffentlichen Anhörung am 23.01.2017 mit dem Gesetzentwurf.

Redaktion beck-aktuell, 16. Januar 2017.