Bundesrat streicht Jugendschutz-Reform von der Tagesordnung

Die umstrittene Reform des Kinder- und Jugendschutzes ist vorerst vertagt. Der Gesetzentwurf, den der Bundestag erst in der letzten Juniwoche 2017 verabschiedet hatte, wurde am 07.07.2017 von der Tagesordnung des Bundesrates abgesetzt. Nun gibt es nur noch eine Chance, dass das Gesetz doch noch verabschiedet wird und in Kraft treten kann - nach der Neuwahl der Bundesregierung am 24.09.2017 müsste die nächste Bundesregierung sonst diesbezüglich neu starten.

Nur noch eine Bundesratssitzung vor der Wahl

Ohne Zustimmung der Länderkammer kann das Gesetz nicht in Kraft treten. Bis zur Bundestagswahl gibt es aber nur noch eine Sitzung des Bundesrats - und zwar am 22.09.2017, zwei Tage vor der Wahl. Entweder verabschieden die Länder das Gesetz dann doch noch, oder die nächste Bundesregierung müsste einen neuen Anlauf nehmen.

Kritikpunkte machten Verabschiedung unwahrscheinlich

Das Gesetz mit zahlreichen Einzelregelungen sieht unter anderem eine engere Zusammenarbeit zwischen Jugendämtern und anderen Behörden vor. Schon im Vorfeld der Bundesrats-Sitzung galt jedoch eine Mehrheit als fraglich, weil einige Bundesländer die geplanten Regelungen für nicht ausreichend halten. Dem Vernehmen nach bestand unter anderem die Befürchtung, dass die Standards bei der Unterbringung unbegleiteter jugendlicher Flüchtlinge abgesenkt werden könnten. Ferner hatte es Kritik gegeben, weil die ursprünglich angepeilten Erleichterungen für Pflegekinder komplett gestrichen wurden.

Redaktion beck-aktuell, 7. Juli 2017 (dpa).