Die Bundesregierung will die Menge illegaler Waffen und Munition in Deutschland reduzieren. Eine einjährige Strafverzichtsregelung soll zur freiwilligen Abgabe nicht registrierter Waffen führen. Außerdem werden die Anforderungen an die sichere Aufbewahrung von Waffen verschärft und der Vollzug soll verbessert werden. Diesen Regelungen hat am 02.06.2017 der Bundesrat zugestimmt.
Befristete Strafverzichtsregel als Anreiz
Das Gesetz sieht eine sogenannte Strafverzichtsregelung für den illegalen Besitz von Waffen und Munition vor. Sie ist auf ein Jahr befristet. Durch diese Amnestie werde ein Anreiz geschaffen, Waffen und Munition einer zuständigen Behörde oder Polizeidienststelle zu überlassen.
Sichere Aufbewahrung
Gleichzeitig hebe das neue Gesetz die Sicherheitsstandards für die Aufbewahrung von Waffen und Munition an. Das Ziel: weniger Waffen sollen abhanden kommen.
Es soll aber eine Besitzstandsregelung gelten: Waffenbesitzer dürfen ihre vorhandenen Sicherheitsbehälter uneingeschränkt weiternutzen.
Effektiverer Vollzug
Weitere Regelungen greifen Anregungen der Waffenbehörden in den Bundesländern auf. Dadurch solle der Vollzug des Waffenrechts effektiver werden. Das habe positive Auswirkungen auf die öffentliche Sicherheit, so der Bundesrat abschließend.
Redaktion beck-aktuell, 6. Juni 2017.
Weiterführende Links
Zum Thema im Internet
Den Gesetzentwurf der Bundesregierung (BT-Drs.: 18/11239) finden Sie als pdf-Datei auf den Internetseiten des Deutschen Bundestags.
Aus dem Nachrichtenarchiv
Bundestag beschließt Reform des Waffenrechts, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 19.05.2017, becklink 2006707
Waffenrechtsreform: Befristete Amnestie für illegalen Waffenbesitz vorgesehen, Meldung der beck-aktuell-Redaktion vom 01.03.2017, becklink 2005897
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