Bundesrat: Grünes Licht für härtere Strafen bei Wohnungseinbrüchen

Der Bundesrat hat keine Einwände gegen die beabsichtigte Strafverschärfung für Wohnungseinbruchdiebstahl, warnte allerdings in der Plenarsitzung am 02.06.2017 davor, dass sich durch den Gesetzentwurf der Bundesregierung die strafrechtliche Ermittlung beim bandenmäßig begangenen Wohnungseinbruchsdiebstahl verschlechtern könnte. Die Länderkammer schlägt deshalb vor, dass die Telekommunikations- und akustische Wohnraumüberwachung weiterhin möglich bleiben sollen.

Minderschwerer Fall eines Einbruchs in Privatwohnung wird abgeschafft

Nach den Plänen der Bundesregierung droht beim Wohnungseinbruchdiebstahl künftig eine Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren. Bislang müssen Einbrecher Haftstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren fürchten. Den minder schweren Fall soll es beim Einbruch in Privatwohnungen gar nicht mehr geben. Mit der Neuregelung gilt der Einbruchdiebstahl in eine dauerhaft genutzte Privatwohnung nicht mehr als Vergehen, sondern als Verbrechen. Ein Aussetzen der Strafe zur Bewährung ist damit ausgeschlossen, die Haft muss in jedem Fall angetreten werden.

Vorratsdatenspeicherung kommt zum Einsatz

Darüber hinaus sieht der Gesetzentwurf bei der strafrechtlichen Ermittlung gegen Wohnungseinbruchsdiebstähle die Nutzung der Vorratsdatenspeicherung vor. Dadurch können Daten herangezogen werden, die die Telekommunikationsanbieter speichern müssen. Bislang ist das nur bei Straftaten wie der Bildung einer terroristischen Vereinigung oder Mord möglich.

Strafverschärfung wegen gravierenden Auswirkungen für Bürger

Zur Begründung der Strafverschärfung verweist die Bundesregierung auf die erheblichen Auswirkungen von Wohnungseinbrüchen. Neben dem finanziellen Schaden könnten sie gravierende psychische Folgen und eine massive Beeinträchtigung des Sicherheitsgefühls bewirken. Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten einen gleichlautenden Gesetzentwurf eingebracht.

Redaktion beck-aktuell, 6. Juni 2017.