Bundesnetzagentur zieht Kinderpuppe "Cayla" als Spionagegerät aus dem Verkehr

Die Bundesnetzagentur hat die interaktive Kinderpuppe "Cayla" aus dem Verkehr gezogen. Die Puppe sei ein nach § 90 TKG verbotenes Spionagegerät, weil in ihr sendefähige Kameras und Mikrophone versteckt seien, sodass Daten unbemerkt weitergeleitet werden könnten. Eltern sollen die Puppe eigenverantwortlich unschädlich machen.

Privatsphäre in Gefahr

Die Bundesnetzagentur weist darauf hin, dass gerade von Spielzeug als Spionagegerät Gefahren ausgehen. Denn ohne Kenntnis der Eltern könnten die Gespräche des Kindes und anderer Personen aufgenommen und weitergeleitet werden. Über das Spielzeug könnte auch ein Unternehmen das Kind oder die Eltern individuell mit Werbung ansprechen. Weiter könne ein Spielzeug, wenn die Funkverbindung (wie Bluetooth) vom Hersteller nicht ausreichend geschützt wird, von in der Nähe befindlichen Dritten unbemerkt genutzt werden, um Gespräche abzuhören.

Auch anderes interaktives Spielzeug auf dem Prüfstand

Die Bundesnetzagentur kündigte an, noch mehr interaktives Spielzeug auf den Prüfstand zu stellen und wenn nötig dagegen vorzugehen. Hierbei müssten immer die Voraussetzungen des § 90 TKG gegeben sein. Gegenstände müssten ihrer Form nach einen anderen Gegenstand vortäuschen oder als Gegenstände des täglichen Gebrauchs verkleidet sein und aufgrund dieser Umstände oder auf Grund ihrer Funktionsweise geeignet sein, das nicht öffentlich gesprochene Wort eines anderen von diesem unbemerkt abzuhören oder das Bild eines anderen von diesem unbemerkt aufzunehmen. Dies gelte auch für individuell hergestellte Geräte.

Eltern sollen eigenverantwortlich tätig werden

Die Bundesnetzagentur hat eigenen Angaben zufolge keine Daten der Cayla-Käufer bei den Händlern abgefragt. Eine Abfrage sei auch in Zukunft nicht beabsichtigt. Die Bundesnetzagentur gehe davon aus, dass Eltern die Puppe eigenverantwortlich unschädlich machen. Die Einleitung von Verwaltungsverfahren gegen die Eltern sei derzeit nicht geplant.

Redaktion beck-aktuell, 20. Februar 2017.