Bundesdatenschutzbeauftragte zweifelt an Vereinbarkeit des Fluggastdatengesetzes mit EU-Recht

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Andrea Voßhoff, fordert in einem Schreiben an den Bundestag eine Verschiebung der parlamentarischen Beratungen über das Fluggastdatengesetz, die für den 27.04.2017 geplant sind. Dies berichtete die Funke Mediengruppe am 24.04.2017. Das Gesetz kombiniere zwei grundsätzliche Datenschutzprobleme im Sicherheitsbereich und sollte bis zu einer erwarteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht verabschiedet werden, so Voßhoff.

Voßhoff: Vereinbarkeit mir EU-Grundrechtecharta bislang ungeklärt

Voßhoff kritisiert, dass das Gesetz zum einen eine weitere Vorratsdatenspeicherung schaffe, bei der jährlich Fluggastdaten zu etwa 170 Millionen Passagieren in Deutschland unterschiedslos abgeglichen und über fünf Jahre gespeichert würden. Zudem würden sämtliche Flugreisende mit abstrakten Gefährderprofilen abgeglichen. "Die Daten dienen dem Generieren von Verdächtigen, also dem Aufspüren von Reisenden, die eine Gefahr darstellen könnten und den Sicherheitsbehörden noch nicht bekannt sind", heißt es in dem Schreiben. Ob ein solcher Abgleich mit der europäischen Grundrechtecharta vereinbar sei, sei noch nicht geklärt, monierte Voßhoff. Das Gesetz sollte bis zu einer erwarteten Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes nicht verabschiedet werden. Mit dem Fluggastdatengesetz wollen Bundesregierung und Koalition die europäische Richtlinie 2016/681/EU "über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität" umsetzen.

Redaktion beck-aktuell, 24. April 2017 (dpa).