Bund und Länder einigen sich auf Umsetzung der Neuregelung der Finanzbeziehungen

Mehr Geld für die Länder, mehr Kompetenzen für den Bund: Der im Oktober 2016 ausgehandelte Finanzpakt kann umgesetzt werden, meldet der Informationsdienst der Bundesregierung. Man habe sich auf alle notwendigen Grundgesetzänderungen sowie auf die Eckpunkte für die Einzelgesetze verständigt, erklärte Bundeskanzlerin Merkel nach dem Treffen mit den Ministerpräsidenten der Länder.

Einige Dinge noch ungeklärt

Grundsätzlich handele es sich um einen "Riesenschritt", allerdings müssten "einige Dinge" noch geklärt werden, vor allem der erweiterte Unterhaltsvorschuss für Alleinerziehende, wird die Kanzlerin zitiert. Es gebe aber breite Übereinstimmung, dass auch dieses Gesetz mit dem Gesamtpaket auf den Weg gebracht werden soll.

Berechenbarkeit bringt Investitionen

Das Gesamtpaket bringe für die nächsten Jahre Berechenbarkeit und sichere zusätzliche Investitionen, so die Bundeskanzlerin. Bund und Länder hatten sich am 14.10.2016 auf eine Neuordnung ihrer Finanzbeziehungen verständigt. Im Gegenzug für jährliche Hilfen des Bundes von gut 9,52 Milliarden Euro für die Länder ab 2020 soll der Bund mehr Kompetenzen erhalten - etwa bei Fernstraßen, in der Steuerverwaltung, bei Investitionen in Schulen sowie Online-Angeboten der Verwaltung. Einigkeit besteht nun auch zu den Sanierungshilfen für das Saarland und Bremen. Es seien wichtige Gemeinsamkeiten auf den Weg gebracht worden, sagte Merkel.

Das weitere Gesetzgebungsverfahren

Das endgültige Reformpaket kommt nun in das Bundeskabinett und wird dann im weiteren Gesetzgebungsverfahren in Bundestag und Bundesrat ausverhandelt. Beschlossen werden sollen die zahlreichen Grundgesetzänderungen sowie die Einzelgesetze dann im Frühjahr 2017.

Redaktion beck-aktuell, 9. Dezember 2016.