Bund kündigt zusätzliche Hilfe für Berliner Terroropfer an

Rund einen Monat nach dem Terroranschlag in Berlin haben sich Sozialministerin Andrea Nahles und Justizminister Heiko Maas (beide SPD) auf zusätzliche finanzielle Unterstützung für die Opfer geeinigt. So soll Geld über das Opferentschädigungsgesetz (OEG) bereitgestellt werden, etwa für Rentenzahlungen bei beruflichen Einschränkungen. Dies teilte das Sozialministerium am 20.01.2017 mit. Diese Zahlungen sollen im Rahmen eines "Härteausgleichs" erfolgen.

An sich greift Opferentschädigungsgesetz nicht

Eigentlich greift das OEG im Fall des Berliner Terroranschlags nicht, weil die Entschädigung für Taten, die mit einem Kraftfahrzeug verübt wurden, darin ausgeschlossen wird. Der Attentäter war am 19.12.2016 mit einem Lastwagen auf den Weihnachtsmarkt an der Gedächtniskirche gefahren. Er tötete 12 Menschen und verletzte mehr als 50. Bisher war bekannt, dass Opfer und Angehörige Geld aus einem Härtefallfonds des Bundesamtes für Justiz sowie von der Verkehrsopferhilfe der Versicherungen bekommen.

Redaktion beck-aktuell, 20. Januar 2017 (dpa).