BRAK lobt Ausnahme für Anwälte von Meldepflicht von Steuersparmodellen

Der am 21.06.2017 von der EU-Kommission vorgestellte Vorschlag zur Meldepflicht von Steuersparmodellen sieht Informations- und Aufklärungspflichten für Berater und Vermittler unterschiedlichster Berufsgruppen gegenüber staatlichen Institutionen vor. Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) ist erfreut, dass die EU-Kommission für Berufsträger, die einer Verschwiegenheitspflicht unterliegen, eine Ausnahme vorgesehen hat.

Offenlegungspflicht kann auf Mandanten übertragen werden

Wenn die Offenlegungspflicht zu einem Verstoß gegen eine sich aus nationalem Recht ergebende Verschwiegenheitspflicht führen würde, könne der Berufsträger diese auf seinen Mandanten übertragen. BRAK-Präsident Ekkehart Schäfer begrüßte den Vorschlag mit vorsichtigem Optimismus: "Sehr bedauerlich und aus rechtsstaatlicher Sicht unverständlich ist, dass der Vorschlag keine Differenzierung zwischen legalen Steuersparmodellen und illegaler Steuerhinterziehung macht. Es freut mich jedoch zu sehen, dass der rechtsstaatlichen Bedeutung der Verschwiegenheitspflicht Rechnung getragen wird."

Redaktion beck-aktuell, 22. Juni 2017.