Grundzüge des Internationalen Privatrechts sollten Pflichtstoff sein
Die BRAK begrüßt in ihrer Stellungnahme die Bemühungen um die Einheitlichkeit der Anforderungen und Leistungsbewertungen der juristischen Examina. Positiv bewertet sie die Aufnahme des anwaltlichen Berufsrechts in den Prüfungsstoff der Zweiten Staatsprüfung. Nach ihrer Ansicht sollten aber auch zumindest die Grundzüge des Internationalen Privatrechts Pflichtstoff in beiden Prüfungen sein. Sie regt zudem an, in die Regelungen der Bundesländer ausdrücklich die Verpflichtung der Prüfungsämter aufzunehmen, den vorgeschriebenen Prüfungsstoff auch vollständig zu berücksichtigen. Ebenso wie die KOA-Empfehlung lehnt auch die BRAK eine Abschichtung von Prüfungsteilen ab.
Inhaltliche Vorgaben für Schwerpunktbereiche im DRiG verankern
Die BRAK weist darauf hin, dass die Reduzierung der Gewichtung der Note der Schwerpunktbereichsprüfung von 30% auf 20% grundlegend nichts an der (beklagten) unterschiedlichen Notenvergabe im staatlichen Teil einerseits und im Schwerpunktbereich andererseits ändern werde. Nach ihrer Ansicht wäre es wünschenswert, wenn inhaltliche Vorgaben für die Schwerpunktbereiche im Deutschen Richtergesetz aufgenommen werden würden. Dabei könnte man sich beispielsweise an den Gegenständen der Spezialkammern und -senate der Gerichte und der Fachanwaltschaften gemäß der Fachanwaltsordnung orientieren, so die BRAK.
Anwaltsorientierung der juristischen Ausbildung voranbringen
Schließlich moniert die BRAK, dass die mit der Reform der Juristenausbildung im Jahr 2003 beabsichtigte Anwaltsorientierung der juristischen Ausbildung bislang nur eingeschränkt gelungen sei. Die nunmehrige Reform sollte nach ihrer Auffassung genutzt werden, um der Anwaltsorientierung ausreichend klare Konturen zu verschaffen.