BGH zwingt BNetzA zu weniger Transparenz bei Netzentgelten

Laut Mitteilung der Bundesnetzagentur (BNetzA) vom 12.12.2018 zwingt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 10.12.2018 sie dazu, weniger Daten aus der Netzentgelt- und Netzkostenprüfung zu veröffentlichen. Dies sei ein Rückschlag für die Bemühungen um Transparenz der Netzentgelte.

BNetzA: Wesentliche Daten können nicht mehr veröffentlicht werden

Sie werde daher die Veröffentlichung wesentlicher Daten aus der Entgelt- und Kostenprüfung für die Strom- und Gasnetze stark reduzieren, so die BNetzA. Hintergrund sei ein Rechtsstreit um die Veröffentlichung von Daten nach § 31 Anreizregulierungsverordnung. Mit dieser Vorschrift habe der Verordnungsgeber den Regulierungsbehörden aufgegeben, die Transparenz der Netzentgeltregulierung zu erhöhen. Die Untersagungsentscheidung des BGH umfasse nicht alle, aber wesentliche Daten. So könnten weiterhin Erlösobergrenzen und Effizienzwerte veröffentlicht werden. Die Veröffentlichung des Regulierungskontos, des Kapitalkostenaufschlags und von Aufwands- und Vergleichsparametern sei allerdings untersagt. Die Gerichtsentscheidung habe bereits ohne Vorliegen der Entscheidungsgründe weitreichende Konsequenzen für die Veröffentlichungspraxis der BNetzA. So würden bis auf weiteres keine vergleichbaren Daten mehr für den Effizienzvergleich oder andere Festlegungsverfahren veröffentlicht. 

Redaktion beck-aktuell, 13. Dezember 2018.