Neuregelung soll ab Wintersemester 2017/18 gelten
Der Gesetzentwurf sieht nach Mitteilung des baden-württembergischen Justizministeriums vor, dass internationale Studierende, die zum Zweck des Studiums von außerhalb der EU einreisen, ab dem Wintersemester 2017/18 einen Eigenbeitrag von 1.500 Euro pro Semester leisten. 300 Euro davon sollen nach der geplanten Neuregelung direkt bei den Hochschulen verbleiben, um die Studienbedingungen für diese Gruppe zu verbessern und eine bessere Betreuung zu ermöglichen.
Gesetzentwurf sieht Ausnahmen vor
Die Gebührenpflicht gelte hingegen nicht für Studierwillige, gleich welcher Nation, die in Deutschland ihre Hochschulzugangsberechtigung erworben haben oder einen sogenannten gefestigten Inlandsbezug aufweisen. Ebenfalls ausgenommen seien Asylsuchende, die entweder schon anerkannt sind oder bei denen die Anerkennung nach den jeweiligen Herkunftsländern mit hohem Grad wahrscheinlich ist. Darüber hinaus seien Studierende, die im Rahmen von gegenseitigen Landes- oder Hochschulvereinbarungen für einen Kurzaufenthalt nach Baden-Württemberg kommen, ebenso von den Gebühren ausgenommen wie Teilnehmende an Erasmus-Programmen.
Gebühren auch für Zweitstudium
Für das Zweitstudium sollen ab dem Wintersemester 2017/2018 je Semester 650 Euro erhoben werden. Das Erststudium, einschließlich des Masterabschlusses und einer Promotion, bleibe aber gebührenfrei. Auch wer für seinen Berufswunsch zwingend zwei Fächer studieren müsse – ein Beispiel ist etwa die Kieferchirurgie – werde dies weiterhin ohne Gebühren tun können.
Vertrauensschutz für Studierende vorgesehen
Das weitere Verfahren obliegt dem Landtag. Die Einbringung soll voraussichtlich Anfang März 2017 erfolgen, die dritte Lesung Anfang Mai. Vorgesehen sei ein umfangreicher Vertrauensschutz für alle Studierenden, die sich bereits im Studium befinden.