Nach A3-Blitzerskandal: Unbürokratische Wiedergutmachung nicht in Sicht

"Geblitzt.de", ein Internetportal zur Prüfung von Bußgeldverfahren, moniert in einer Mitteilung vom 26.04.2017, dass die Politik sich im A3-Blitzerskandal ihrer Verantwortung nicht stelle und bislang nicht für eine unbürokratische Wiedergutmachung des Unrechts sorge, dass Hunderttausende Autofahrer erlitten haben. 2016 wurden bei Geschwindigkeitsmessungen auf der A3 bei Köln Hunderttausende Autofahrer zu Unrecht geblitzt. Die Stadt Köln räumte ein, mehrere Millionen Euro Bußgelder rechtswidrig eingenommenen zu haben.

AG Köln hält Wiederaufnahme für unzulässig

Für Verwarnungs- und Bußgelder unter 250 Euro bietet die Stadt Köln Ausgleichszahlungen an. Die Tilgung von Punkten sowie die Aufhebung von Fahrverboten ist nach Auffassung der Stadt und der Bezirksregierung Köln über einen Wiederaufnahmeantrag beim zuständigen Amtsgericht möglich. Das AG allerdings lehnt eine Wiederaufnahme mangels Zulässigkeit ab.

Verbleibendes Gnadengesuch auf Punkte und Fahrverbote beschränkt

Betroffenen bleibe daher nur ein Gnadengesuch bei der Bezirksregierung Köln, so "Geblitzt.de". Dieses umfasse jedoch nur Punkte und Fahrverbote, nicht aber die Erstattung der Bußgelder. Vorrangig verweise die Bezirksregierung Betroffene weiterhin auf das Wiederaufnahmeverfahren beim Amtsgericht. "Mir ist schleierhaft, dass die Bezirksregierung Betroffenen zu einem solchen Schritt rät. Dort tätigen Juristen, müsste klar sein, dass die rechtliche Grundlage für ein Wiederaufnahmeverfahren fehlt.", kommentiert Jan Ginhold, Geschäftsführer von "Geblitzt.de". Eine gerechte Lösung, die Bußgelder sowie weitere Rechtsfolgen abdecke, könne nur auf politischer Ebene gefunden werden.

Redaktion beck-aktuell, 28. April 2017.