ArbG Berlin: Abgelehnte Lehrerin mit Kopftuch bekommt Entschädigung

Eine muslimische Lehrerin, die ein Kopftuch trägt und deren Bewerbung in Berlin abgelehnt wurde, bekommt Geld vom Land. In einem Rechtsstreit vor dem Berliner Arbeitsgericht schlossen beide Parteien einen Vergleich, wie das Gericht am 26.07.2017 mitteilte. Das Land Berlin habe sich zur Zahlung von zwei Monatsgehältern verpflichtet. In einem zweiten Fall soll es eine weitere mündliche Verhandlung geben.

Verweis auf das Berliner Neutralitätsgesetz

Die Frauen hatten sich auf eine Stelle an einer Berliner Schule beworben. Im Bewerbungsgespräch habe es Hinweise darauf gegeben, dass sie als Lehrerinnen an der Schule kein Kopftuch aus religiösen Gründen tragen dürften. Das schreibt das Berliner Neutralitätsgesetz vor.

Immer eine Einzelfallentscheidung

Bereits Anfang Februar 2017 hatte das Arbeitsgericht einer abgelehnten muslimischen Lehrerin mit Kopftuch eine Entschädigung von 8.680 Euro zugesprochen, weil sie benachteiligt worden sei. Die Frau hatte geltend gemacht, sie sei wegen des Kopftuchs abgelehnt und damit diskriminiert worden. Das Gericht hatte jedoch betont, es handele sich um eine Einzelfallentscheidung.

Redaktion beck-aktuell, 27. Juni 2017 (dpa).