AG Bad Homburg: Geldstrafe für Schmäh-Mails an Hessenpark

Vor mehr als einem Jahr sah sich das Freilichtmuseum Hessenpark Anfeindungen und Beschimpfungen ausgesetzt, weil es Flüchtlingen freien Eintritt gewährte. Nun ist der Verfasser einer beleidigenden E-Mail vom Amtsgericht Bad Homburg zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Der Rentner aus Rostock muss nach einem Strafbefehl vom 21.04.2017 über 30 Tagessätze 900 Euro bezahlen.

Geschäftsführer wurde als "Volksverhetzer" bezeichnet

Der nicht vorbestrafte Mann hatte im Februar 2016 in einer E-Mail an den Hessenpark in Neu-Anspach unter anderem geschrieben, der Geschäftsführer sei ein "Volksverhetzer". Diese E-Mail gehörte nach Auskunft des Geschäftsführers seinerzeit noch zu den harmloseren Schreiben. In anderen sei zum Beispiel gedroht worden, Hessenpark-Mitarbeitern etwas anzutun. Im Internet war unter anderem auch mit dem Kommentar "Diskriminierung gegen uns Deutsche" ein Foto der Preisliste des Hessenparks veröffentlicht und zu Kommentaren aufgefordert worden. Die schlimmsten Kommentare des damaligen Shitstorms waren später an die Polizei weitergeleitet worden.

Insgesamt aber mehr positive Reaktionen

Es gab aber auch viele positive Zuschriften. Tausende Menschen bewerteten den Hessenpark im Internet positiv, nahmen zu Hasskommentaren Stellung und bestärkten das Museum, sich in seiner Haltung nicht beirren zu lassen. Die Zahl der unterstützenden Reaktionen war dem Geschäftsführer zufolge dreimal höher als die der negativen. Auch kamen mehr Besucher.

AG Bad Homburg, Urteil vom 21.04.2017

Redaktion beck-aktuell, 24. April 2017 (dpa).