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Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz

Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates

Das Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2013/34/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Juni 2013 über den Jahresabschluss, den konsolidierten Abschluss und damit verbundene Berichte von Unternehmen bestimmter Rechtsformen und zur Änderung der Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates und zur Aufhebung der Richtlinien 78/660/EWG und 83/349/EWG des Rates ist am 22.07.2015 im Bundesgesetzblatt verkündet worden (BGBl. 2015, Teil I Nr. 30, S. 1245, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag).

Das Gesetz tritt am Tag nach der Verkündung in Kraft. Die Konzernabschlussbefreiungsverordnung vom 15.11.1991 tritt am 01.01.2019 außer Kraft.

 

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