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Ziel des Gesetzes

Der Gesetzentwurf sieht die Einführung gesetzlicher Compliance-Regeln für soziale Netzwerke vor, um eine zügigere und umfassendere Bearbeitung von Beschwerden insbesondere von Nutzerinnen und Nutzern über Hasskriminalität und andere strafbare Inhalte zu ermöglichen. Neben einer gesetzlichen Berichtspflicht für soziale Netzwerke über den Umgang mit Hasskriminalität und anderen strafbaren Inhalten soll ein wirksames Beschwerdemanagement sowie die Benennung eines inländischen Zustellungsbevollmächtigten verpflichtend eingeführt werden. Verstöße gegen diese Pflichten sollen mit Bußgeldern gegen das Unternehmen und die Aufsichtspflichtigen geahndet werden können. Außerdem soll Opfern von Persönlichkeitsrechtsverletzungen im Netz ermöglicht werden, aufgrund gerichtlicher Anordnung die Bestandsdaten der Verletzer von Diensteanbietern zu erhalten.

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