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Ziel des Gesetzes

Für Betriebe mit mehr als 200 Beschäftigten soll ein Auskunftsanspruch eingeführt werden, der in tarifgebundenen Betrieben durch die Betriebsräte wahrgenommen werde. Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten sollen künftig verbindlich geregelte Verfahren zur Überprüfung und Herstellung von Lohngleichheit umsetzen. Hierbei sollen Grundentgelt, Stufensteigerungen, Leistungsvergütungen, Überstundenvergütungen und Erschwerniszuschläge auf Geschlechtergerechtigkeit hin überprüft werden. Darüber hinaus soll eine Berichtspflicht über Gleichstellung und Entgeltgleichheit innerhalb der handelsrechtlich vorgeschriebenen Lageberichte eingeführt werden.

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