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Ziel des Gesetzes

Nach dem Vorschlag der Europäischen Kommission sollen sich Entscheidungen der Aktiengesellschaft stärker an ihrer langfristigen Leistungsentwicklung orientieren und weniger an kurzfristigen Aktienkursbewegungen. Durch gezielte Maßnahmen sollen die Aktionärsinteressen dementsprechend bereits bei der Entscheidungsfindung von Aktiengesellschaften berücksichtigt werden:

  • Stärkung und Verbesserung der Einbeziehung von Eigentümern und Verwaltern von Vermögenswerten in die Unternehmen,
  • Schaffung einer besseren Verknüpfung von Vergütung und Leistung der Mitglieder der Unternehmensleitung,
  • Verbesserung der Transparenz und der Überwachung von Transaktionen mit nahe stehenden Unternehmen und Personen durch die Aktionäre,
  • Gewährleistung von Zuverlässigkeit und Qualität der Beratungsdienste der Berater für die Stimmrechtsvertretung,
  • Erleichterung der Übermittlung grenzüberschreitender Informationen (einschließlich Abstimmungen) entlang der Investitionskette, vor allem durch Identifizierung der Aktionäre.

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