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Entwicklungsgeschichte

2. Juni 2015

Das Bundesfinanzministerium legt einen Referentenentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor (RefE, hinterlegt auf den Seiten des BMF).

8. Juli 2015

Das Bundeskabinett beschließt den Gesetzentwurf zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Regierungsentwurf, hinterlegt auf den Seiten des Bundesfinanzministeriums).

14. August 2015

Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Bundesrat (BR-Drs. 353/15).

7. September 2015

Die Bundesregierung übermittelt ihren Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag (BT-Drs. 18/5923).

15. September 2015

Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 353/1/15).

25. September 2015

Der Bundesrat berät den Gesetzentwurf im ersten Durchgang und gibt seine Stellungnahme ab (BR-Drs. 353/15 Beschluss).


Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in erster Lesung und überweist ihn in die Ausschüsse (BT-Plenarprotokoll 18/125, S. 12158D - 12171B).

8. Oktober 2015

Die Bundesregierung unterrichtet den Deutschen Bundestag von der Stellungnahme des Bundesrats und gibt eine Gegenäußerung ab (BT-Drs. 18/6279).

12. Oktober 2015

Vor dem Finanzausschuss des Deutschen Bundestags findet eine öffentliche Anhörung statt (Übersicht über die Anhörung, hinterlegt auf den Seiten des Bundestags).

20. Juni 2016

Die Regierungskoalition einigt sich auf einen Kompromiss zur Erbschaftsteuerreform (Pressemitteilung der Bundesregierung, hinterlegt auf den Seiten der Bundesregierung).

22. Juni 2016

Der Finanzausschuss des Deutschen Bundestags gibt seinen Bericht mit Beschlussempfehlung ab (BT-Drs. 18/8911).

24. Juni 2016

Der Deutsche Bundestag berät den Gesetzentwurf in zweiter und dritter Lesung und nimmt ihn in Ausschussfassung an (BT-Plenarprotokoll 18/180, S. 17773B - S. 17791D).

30. Juni 2016

Die Ausschüsse des Bundesrats geben ihre Empfehlungen ab (BR-Drs. 344/1/16).

8. Juli 2016

Der Bundesrat beschließt, den Vermittlungsausschuss anzurufen (BR-Drs. 344/16 Beschluss).

8. September 2016

Der Vermittlungsausschuss setzt seine Beratungen unter Einberufung einer Arbeitsgruppe aus (Pressemitteilung, hinterlegt auf den Seiten des Vermittlungsausschusses).

22. September 2016

Der Vermittlungsausschuss erzielt eine Einigung über den Gesetzentwurf (BT-Drs. 18/9690).

29. September 2016

Der Deutsche Bundestag stimmt dem Ergebnis des Vermittlungsausschusses zu (BT-Plenarprotokoll 18/193, S.19195).

29. September 2016

Der Deutsche Bundestag unterrichtet den Bundesrat über den Gesetzesbeschluss (BR-Drs. 555/16).

14. Oktober 2016

Der Bundesrat stimmt dem Gesetz zu (BR-Drs. 555/16 Beschluss).

9. November 2016

Das Gesetz zur Anpassung des Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetzes an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird im Bundesgesetzblatt veröffentlicht (BGBl 2016, Teil I Nr. 52, S. 2464, hinterlegt beim Bundesanzeiger Verlag) und tritt zum 01.07.2016 in Kraft. 














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